Damit Ihre Stimme mehr Gewicht bekommt, engagieren Sie sich doch in Organisationen, die den Klima- und Umweltschutz fördern. Oder gründen Sie allein oder mit anderen Ihre eigene Organisation. Wenn Ihnen das zu aufwendig erscheint, unterstützen Sie eine bestehende Organisation finanziell. Mit Ihrer Spende oder Zustiftung auf das folgende Konto können Sie das Anliegen von PlanBe unterstützen:

PlanBe – Bellwinkel Stiftung für Umwelt- und Klimaschutz
National-Bank, Essen
IBAN: DE53 3602 0030 0007 3462 55

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, fordern Sie diese bitte per Mail unter bellwinkel[at]planbe-stiftung.de an und nennen Sie darin Ihren Namen, den Spendenbetrag und Ihre Adresse.

Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben jedes Jahr abgezogen werden. Abziehbare Spenden/Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.
Für größere Beträge (bei Eheleuten bis zu 2 Mio. Euro) besteht gem. § 10b Abs. 1a EStG zudem die Möglichkeit, diese als Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung zu deklarieren. Diese Regelung gilt zusätzlich zum normalen Spendenabzug (s. o.). Dabei besteht die Möglichkeit, den Betrag beliebig über einen Zeitraum von 10 Jahren vom steuerpflichtigen Einkommen abzusetzen, d.h. man kann den Zustiftungsbetrag durch 10 teilen und über 10 Jahre immer denselben Betrag oder in Jahren hoher Steuerbelastung einen höheren und in Jahren geringerer Steuerbelastung einen geringeren Betrag steuerlich geltend machen.
(vgl. Stiftung Stifter für Stifter (2014): S. 6 – 11)