Das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat den Schutzzweck für das Grävingholz 2005 wie folgt beschrieben: „Zentrales Schutzziel ist die Erhaltung einer (vergleichsweise) großflächigen Waldinsel mit naturnahen Buchenwäldern als Teil eines Laubwald-Biotopverbundes im Dortmunder Norden. […] Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist nach § 20 Buchstabe a), b) und c) LG erforderlich, insbesondere […] die Erhaltung eines großflächigen, altholzreichen Buchenmischwaldes als Refugial- und Trittsteinlebensraum innerhalb des Ballungsraumes Ruhrgebiet. […] Gefährdungen: Beseitigung alter Bäume.“ Ähnlich lautet der Schutzzweck 2005 für den Süggel: Auch hier geht es um den Erhalt des in weiten Teilen naturnahen Laubmischwaldes sowie den Erhalt des Altholzes.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet ausdrücklich „alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile … führen können“ (§ 23 Abs. 2 BNatSchG). Doch genau das passiert seit Jahren im Grävingholz. In jeder Wintersaison werden großflächig Bäume im Grävingholz gefällt. Dabei kommt schweres Gerät auch jenseits der Wege zum Einsatz. Auf diese Weise sind regelrechte Schneisen entstanden, in denen der Boden derart verdichtet ist, dass er auf Jahrzehnte geschädigt bleibt (worauf hat der aus zahlreichen Fernsehsendungen bekannte Förster und Bestsellerautor Peter Wohlleben vielfach hingewiesen hat). Und es werden keineswegs nur alte, marode Bäume gefällt (Argument: Der Wald muss verjüngt werden!), es werden ganze Areale junger Bäume gefällt.

Mit Schreiben vom März 2020 hat PlanBe den Umweltdezernenten darauf hingewiesen und ihn aufgefordert, das Fällen von Bäumen im Grävingholz einzustellen. In seiner Antwort vom April 2020 beruft er sich auf den von der Forstbehörde 2015 genehmigten Betriebsplan (der u.a. Verjüngungs-, Pflege- und Holzfällmaßnahmen umfasst) sowie auf Ausnahmen, die das Landesnaturschutzgesetz zulasse.

Naturschutzgebiete sollen sich möglichst selbst überlassen bleiben, das ist das Besondere an ihnen. Eingriffe des Menschen sollte es nur zur Verkehrssicherung geben, also wenn ein Baum auf einen Weg zu fallen droht. Doch darum geht es hier gar nicht. Der Umweltdezernent spricht vielmehr von „Holzernte“. Seit wann wird in einem NSG Holz geerntet? Das ist üblicherweise den Wirtschaftswälder vorbehalten, die dafür angelegt werden. Auch bestreitet er die durch schwere Maschinen verursachten Bodenschäden nicht, sie würden aber dank Breitreifen „verringert“. Tatsächlich sind die von den schweren Schleppern verursachten Schneisen im Wald noch Jahre später kaum zu übersehen und schädigen den Boden für Jahrzehnte. Viele Waldbesucher fragen zudem, ob diese Bäume an anderer Stelle ersetzt werden, wie es die Dortmunder Baumschutzsatzung außerhalb von NSG vorschreibt. Denn jeder Baum ist wertvoll, gerade in Zeiten der Klimakrise, weil er CO2 aufnimmt und Sauerstoff abgibt.

Das Umweltamt hat die Bezirksvertretung Eving im Dezember 2020 über die Holzfällarbeiten im Winter 2020/2021 informiert (Drucksache Nr.: 18884-20). Im Vorfeld der Sitzung hat PlanBe die Mitglieder der Bezirksvertretung darauf hingewiesen, dass den durch drei sehr trockene Sommer bereits schwer geschädigten Wäldern durch die Holzfällarbeiten weiterer Schaden zugefügt wird. Auch die Beseitigung sterbender oder toter Bäume schädigt den Wald, da eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen auf Alt- und Totholz angewiesen sind. Durch dessen Beseitigung wird diesen die Lebensgrundlage entzogen.

PlanBe hat die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving gebeten, sich dafür einzusetzen, dass wirklich nur die Bäume gefällt werden, die die Sicherheit auf den Wegen gefährden, aber weitere Schädigungen der Stadtwälder durch das Fällen von Bäumen gestoppt werden.

Ende Februar 2021 berichteten die Ruhr Nachrichten (siehe auch Leserbrief dazu).

Die jüngsten Fällaktionen wurden bereits Ende September 2021 noch vor Ende der Vegetationsperiode begonnen. Ihnen fielen vor allem hochgewachsene Lärchen sowie kleine, noch im vollen Laub stehende Buchen zum Opfer. Diese „jungen“ im Schutz der Altbäume nachgewachsenen Buchen sind allerdings auch schon mehrere Jahrzehnte alt und können durch Sturmwurf oder Absterben entstandene Kronenlücken innerhalb weniger Jahre schließen.
Das Fällen dieser Bäume ist also aus ökologischen Gründen fatal und schadet darüber hinaus dem Klimaschutz. Denn bis ein Baum groß genug ist, der Atmosphäre CO2 in nennenswerten Mengen zu entnehmen, vergehen oft viele Jahrzehnte. Und genau solche Bäume wurden jetzt gefällt. Damit konterkariert die Stadt Dortmund ihr Hauptargument für das Fällen der Bäume, die Verjüngung des Waldes: Denn wie will man einen Wald verjüngen, wenn man die jungen Bäume fällt?

Anfang Oktober berichteten die Ruhr Nachrichten erneut.

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Quelle: Stadt Dortmund, Umweltamt